Ballzauber Fußballcamp Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Ballzauber Fußballcamp

§1 Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung für das Ballzauber Fußballcamp des SV Trier-Irsch 1948 e.V. (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Internet oder E-Mail vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande.

§2 Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.sv-trier-irsch.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

§3 Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballcamp in einem Zeitraum von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.

§4 Bezahlung

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Diese dient gleichzeitig als Rechnung. Das hierin angegebene Zahlungsziel ist einzuhalten. Erst nach Eingang des Teilnahmebetrages erhält die Anmeldung Ihre Gültigkeit.

§5 Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:

Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Kursbeginn werden 10,00 Euro als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis drei Wochen vor Kursbeginn werden 33% des Teilnahmepreises fällig. Wird innerhalb der letzten drei Wochen vor Kursbeginn abgesagt, sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.

§6 Durchführung

Für die Dauer der Leistung des SV Trier-Irsch 1948 e.V. übertragen die Erziehungsberechtigten dem Trainerteam des Ballzauber Fußballcamps die Aufsichtspflichten und – rechte.
Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainern des Ballzauber Fußballcamps Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so kann der Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.
Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem Trainerteam des Ballzauber Fußballcamps bzw. dem SV Trier-Irsch 1948 e.V. .

§7 Angaben über den Gesundheitszustand

Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung und zum jeweiligen Leistungsbeginn des Fußballcamps den jeweiligen Trainern über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen sowie Lebensmittelunverträglichkeiten (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps des SV Trier-Irsch 1948 e.V. sind dem jeweiligen Trainerteam unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung des Ballzauber Fußballcamps führen.

§8 Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

Bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp

Wird ein Fußballcamp mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück.

§9 Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Vorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Beschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

Wegen sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt der SV Trier-Irsch 1948 e. V. keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.
Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Der SV Trier-Irsch 1948 e.V. übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Der SV Trier-Irsch 1948 e.V. haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.

§10 Beschränkung der Haftung

Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

§11 Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

§12 Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

§13 Foto- und Filmrechte

Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bild- und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, den SV Trier-Irsch 1948 e.V., sowie die vom SV Trier-Irsch 1948 e.V. mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden – auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.

§14 Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

§15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.